Sicherheitshinweise
Wie verhalte ich mich im Industriepark Höchst
Im Industriepark gibt es Regeln, deren Einhaltung aus Sicherheitsgründen wichtig ist. Grundsätzlich müssen sämtliche Sicherheitshinweise beachtet werden.
Rauchverbot auf dem gesamten Gelände
Nur in dafür vorgesehenen Bereichen, beispielsweise in den Betriebsrestaurants, sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden ist das Rauchen gestattet. Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von Fahrzeugen.
In entsprechend gekennzeichneten Gebäuden und Anlagen ist es verboten Streichhölzer, Feuerzeuge und elektrische Geräte wie zum Beispiel Radios, Funktelefone und Rechner mitzuführen.
Das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke und Rauschmittel sind im Industriepark verboten
Niemand darf unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln den Industriepark betreten.
Verkehrsregeln
Im Industriepark gelten die öffentlichen Verkehrsregeln. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Abweichungen sind ausgeschildert. Fußgänger haben die vorhandenen Gehwege zu benutzen. Schienenverkehr hat Vorrang. Skateboard, Rollerblades und Kickboard sind verboten. Natürlich gelten auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für den ruhenden Verkehr – Falschparker riskieren nicht nur Strafzettel, sondern können im Bedarfsfall auch abgeschleppt werden.
Kindern unter 14 Jahren ist der Zugang zum Industriepark nicht gestattet
Ausnahmen gibt es an Tagen der offenen Tür, die der Industriepark insgesamt oder die Gesellschaften am Standort veranstalten. Haustiere, besonders auch Hunde, dürfen aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht in den Industriepark mitgenommen werden.
Fotografieren und Filmen ist nicht erlaubt
Es dürfen keine Geräte, die zur Aufzeichnung von Bild- oder Videomaterial geeignet sind, im Industriepark benutzt werden. Für Ausnahmen bedarf es einer Fotografier- oder Drehgenehmigung, die von den Kommunikationsabteilungen der betreffenden Unternehmen ausgestellt und an die Abteilung Unternehmenssicherheit weitergeleitet werden muss.
Meldung im Betrieb
Betriebe und Anlagen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim zuständigen betrieblichen Vorgesetzten, zum Beispiel Betriebsleiter oder Meister, betreten werden.
Betriebseinrichtungen dürfen ohne Erlaubnis des Betriebes weder bedient noch verändert oder entfernt werden. Das unerlaubte Benutzen von Lastenaufzügen ist verboten.
Persönlicher Körperschutz
Auf allen Bau- und Montagestellen sowie in Produktionsbetrieben beteht Tragepflicht für Schutzhelme und Schutzschuhe. Ausnahmen beziehungsweise Hinweise auf weitergehende Schutzmaßnahmen sind zu beachten.
Gasalarm
Über das Austreten gesundheitsschädlicher Gase wird in den Betrieben durch Warnsignale informiert. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Die Alarmordnung ist zu beachten. Im Freien Gelände erfolgt die Alarmierung durch Sirenen.
Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist verboten.